یکشنبه
Westdeutsches Trio mit Dame
:Zum Film von Birgit Schulz
Die Anwälte ‒ Eine deutsche Geschichte», BRD 2009
Hans-Peter Jäck, Juli 2010

„Die Probleme, die es in der Welt gibt,
sind nicht mit der gleichen Denkweise
zu lösen, die sie erzeugt hat.“
Albert Einstein

Zum Ende von Goethes Zweitem Teil sehnt sich der alte Faust nach dem Kartoffelacker und sieht im Kartoffelanbau ein menschheitsbeglückendes Unterfangen (Kultur!), das ebenso zivilisatorisch wie bescheiden anmutet ‒ nach all den erotischen und anderen großen weltumspannenden Abenteuern, die er in den beiden umfangreichen und selten vollständig auf die Bühne gebrachten Dramenteilen hat erleben müssen.
Der Untertitel des neuen Films von Birgit Schulz „Die Anwälte ‒ Eine deutsche Geschichte“ (2009) lässt unwillkürlich an dieses große Drama denken; umso mehr aber muss der Versuch, diese „deutsche Geschichte“ auf die Leinwand zu bringen, enttäuschen.


Sehen wir also vorerst von diesem vermessenen Untertitel ab und lassen uns an der Hand der Regisseurin mittels aktueller und historischer Filmschnipsel durch die recht fragmentarisch dargestellten Biografien dreier „Anwälte“ aus der Bundesrepublik Deutschland führen, die in gewissem Sinne tatsächlich exemplarisch für jenen kleinen Teil von akademischen Protestlern der 60er Jahre hätten sein können. Am Anfang läuft ein ‒ ob der medialen Aufmerksamkeit ‒ überheblich-amüsiert dreinblickender Otto Schily durchs Spalier von Journalisten vor dem Gerichtsgebäude. Darauf wird jene Ur-szene eingeblendet, die den Film prägt: ein des Terrorismus angeklagte Anwalt Horst Mahler zwischen seinen Verteidigern Hans-Christian Ströbele (links) und Otto Schily (rechts); flankiert von zwei Rechtsbeiständen, deren gemeinsames Damaskus-Erlebnis in der Anti-Schah-Demonstration von 1968 liegt, steht in der Mitte der Extremist (und wie recht hatte damals Heinrich August Winkler, als er von einem „Extremismus der Mitte“, der ihm der Nationalsozialismus repräsentierte, sprach).
Wenn man über die Berufskarrieren (von den Lebenskarrieren erfahren wir leider gar nichts) dieser drei Anwälte Bescheid weiß, dann harrt man gespannt der Aufdröselung dieser so ungleich-gleicher Wege. Und die Erwartung wird anfangs auch nicht enttäuscht: der Beginn des juristischen Engagements dieser Drei aus gutbürgerlichem Hause wird anhand von Filmdokumenten und in den aktuellen Interviews aufgezeigt, und zwar anfangs so konzentriert und detailliert, dass auch jene, die nichts mehr oder noch nichts über diese aufregende Zeit der Studentenrevolte der 68er wissen (wollen), plausibel über die Beweggründe informiert werden: Wir sehen einen in Form von Polizeimassen entgleisenden „Rechtsstaat“, der seinen Stempel durch die autoritäre Adenauer-Zeit (d.h. durch Großväter aus der Weimarer Republik) empfangen hat, und nun mühsam gegenüber der neu wiederentdeckten politischen Protestform der öffentlichen Demonstration und der gezielten gewalttätigen Provokation („Propaganda der Tat“) seine Balance und Contenance zu halten versucht ‒ und beides verliert. Dabei sprechen die Bilder für sich: bei der Berliner Anti-Schah-Demonstration sind es die sog. „Jubel-Perser“, die mit Fahnenstangen gegen friedlich Protestierende auf der anderen Seite der Polizeiabsperrung vorgehen; die geballte Macht der Polizei (u.a. auf Pferden) setzt sich pflichtschuldigst für die „Prügel-Perser“ ein, schützt demnach nicht die gewaltfrei protestierenden Bürger, die zunächst einmal nichts anderes tun, als das grundgesetzmäßig verbürgte Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) wahrzunehmen und zudem ihren Unmut gegenüber dem staatlich-inszenierten Pomp für einen orientalischen Despoten äußern (Art. 5 GG, Meinungsfreiheit). Hier steht der Weg von der moralischen Entrüstung zur Proto-Politisierung der drei Anwälte stellvertretend für einen (kleinen) Teil jener Generation, die man heute mit dem Kollektivbegriff „die 68er“ global, aber wenig differenziert in einen Topf wirft. Das ist treffend gezeigt, auch, und gerade, weil die Hintergründe aufgrund der ausgezeichnet ausgewählten Dokumente nicht weiter erklärt zu werden brauchen. Der Zuschauer kann nur seiner Bewunderung Ausdruck verleihen, mit wie wenigen, aber ausdrucksstarken Dokumentaraufnahmen der damaligen Zeit das heutige Kino-Publikum buchstäblich „ins Bild“ gesetzt wird.
Der Vorsatz, „eine deutsche Geschichte“ über die Biografie dreier Anwälte zu rekonstruieren, verliert sich dann aber in bruchstückhaften Bildschnipseln der 70er bis 90er Jahre, mühsam zusammengehalten nur durch ausgewählte Interviewbeiträge der drei Protagonisten. Das Attentat auf den Berliner Studentenführer des SDS, Rudi Dutschke, wird nur im Kommentar erwähnt, die Entstehung und Entwicklung der Roten Armee-Fraktion (RAF) erscheint nur in Stand-Bildern gesprengter Autowracks. Fast meint man jenen allseits berüchtigten Fernseh-„Historiker“ am Werk, dessen Name buchstäblich als Notbremsbefehl gegen die Bild-Clip-Flut zu begreifen ist. Welche Möglichkeiten hat hier die Regisseurin vertan!
Immerhin schälen sich dennoch Berufswege dreier tatsächlich als typisch für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts stehender westdeutscher Juristen heraus; sie haben sich einmal überschnitten, laufen aber im Laufe der Ereignisse wieder auseinander, um sich dann bei den aktuellen und getrennt geführten Interviews der Filmemacherin in einer verpassten Begegnung wieder zu treffen. An zweien der Protagonisten (Mahler und Schily) exemplifiziert sich dabei jenes nietzscheanische Diktum, wonach „Ursprung das Ziel“ ist: In Mahlers Kindheitserinnerungen vom Tischgebet für den „Führer“ Adolf Hitler scheint der Weg vorgezeichnet, der diesen, nun an der Hegel’schen Dialektik geschulten „Revolutionär“ von Anfang bis zum vorläufigen Ende (im Gefängnis) bestimmt hat. Fast erntet dieser sich eigentlich nun so erwachsen gebende und brillant formulierende Mann das Mitleid der Zuschauer, wenn man ihn vor tumben, jungen deutschen Neo-Nazis eine abgehobene Rede vorführen sieht, mit der seine umstehenden „Gefolgsleute“ rein gar nichts anzufangen wissen: Das gedrechselte Gebet des „Führers“ für den Führer verhallt ‒ zum Glück! ‒ unverstanden und ungehört. Hier wird ‒ wieder einmal am klug gewählten Bild! ‒ klar, wie weit dieser Mensch von seinem hehren Ziel der „Mobilisierung des Volks“ entfernt ist. Er war es immer schon. Und zu wünschen wäre, dass er in der jetzt verbüßten Strafe wegen „Leugnung des Holocaust“ Muße finde, ein Antidot zu Hegel zu lesen ‒ Kants Kritik der Urteilskraft ‒, das ihn ‒ endlich! ‒ daran gemahnen könnte, dass die Macht des subjektiven Denkens mächtiger ist als die Bedienung eines Automaten für dialektische Instant-Softdrinks.
„Deutsch sein“, so Hans Maier in Abwandlung eines berühmten Diktums, „heißt, eine Sache um ihrer selbst Willen zu übertreiben.“ Wie der Film zeigt, steht dem selbst ernannten Berufsrevolutionär Horst Mahler sein ehemaliger Verteidiger Otto Schily hierbei in nichts nach: Konfrontiert mit der scheinbaren Wandelbarkeit seines Antipoden sieht sich Schily veranlasst zu betonen, dass sein wichtigster Beweggrund seines eigenen Wirkens von Anfang bis heute die Sorge um den „Rechtsstaat“ gewesen sei. Diese Berufsmaxime durchgehalten zu haben, ist ihm ein Triumph ‒ und der Zuschauer darf nun entdecken, dass Schily letztlich ein unpolitischer Mensch ist. Schilys „Kampf“ für den in den 60ern und 70ern bedroht geglaubten „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland war im eigentlichen Sinne weder moralisch noch politisch, sondern allein juristisch motiviert ‒ er galt der illegalen, d.h. nicht durch ordentliche Gesetze abgedeckten Vorgehensweise von Exekutive und Judikative. Es ging ihm vor allem um das formal rechtsstaatliche Vorgehen beider Gewalten ‒ Polizei und Richter ‒, und so ist es nur folgerichtig, dass er sich in diesem Bestreben weder um die politische Ausrichtung (s)einer Partei kümmerte noch dieses Signum der „Rechtsstaatlichkeit“ auf seine demokratischen Grundlagen hin befragt hat. ‒ Der Frage nach der Basis eines demokratischen Rechtsstaats unterzog sich immerhin selbst jener umstrittene „Jurist des Führers“, der in seiner „Verfassungsgeschichte“ klar die Gesetzgebung des absoluten Herrschers von der Gesetzgebung eines bürgerlichen Staates abtrennte; er erinnerte dabei nicht nur an die „Bindung des Gesetzgebers an das Gesetz“ (womit sich Schily ohne Weiteres einverstanden erklären könnte), sondern auch an die Bindung des Gesetzes an „eine Norm mit gewissen Eigenschaften, [als da sind] … Richtigkeit, Vernünftigkeit, Gerechtigkeit usw.“ (Carl Schmitt) ‒ Die Ära Schily als Innenminister einer Rot-Grünen-Koalition lässt erkennen, dass es ihm im Wesentlichen nur darauf ankam, das Vorgehen der Exekutive und der Judikative auf die Basis formaler Rechtsstaatlichkeit zu stellen, das heißt konkret, dass nun all jene Rechtsgrundlagen geschaffen wurden, die in den 60er und 70er Jahren fehlten! Die beiden Gewalten haben sich demnach nicht geändert; zu ändern waren einzig und allein ihre gesetzlichen Grundlagen: Was früher „illegal“ war, bekam nun seinen „legalen“ juristischen Unterbau. Nichts zeigt diesen Schily besser als jenes Bild, auf dem er, mit Polizeihelm und Gummiknüppel armiert, triumphierend vor der Kamera des öffentlich rechtlichen Fernsehens posiert. Es ist der endgültige Sieg des Kämpfers für ausgerechnet jenen formal-demokratisch fundierten Rechtsstaat, gegen den die Außerparlamentarische Opposition (APO) einmal auf die Barrikaden gegangen war; die Umsetzung von Schilys Sicherheitswahn war seine Version vom „Dienst am Volk“ (vgl. Maos „dem Volke dienen!“), als das er sein Tun vor sich selbst tarnte. Er hat es (und uns!) geschafft, denn er legte die Grundlagen für den Überwachungsstaat von heute und morgen. ‒ Sein Amtsnachfolger Schäuble konnte demgegenüber nur abfallen; er war demselben Sicherheitswahn verfallen wie Schily, aber er initiierte aufs Neue die Diskussion um die inhaltlich-politischen Legitimierungen des „Rechtsstaates“ und erntete in der Folge die entsprechende öffentliche Kritik.
Das Arthur Köstler zugeschriebene Diktum, wonach kein Herz habe, wer mit zwanzig nicht Kommunist, und keinen Verstand, wer es mit dreißig immer noch sei, dient vielleicht auch als Maßstab für den Vergleich dieser drei Berufsbiografien. Aus pädagogischer (und nicht aus politischer) Sicht fragt dieses Zitat nach nichts anderem als nach einem erfolgreichen oder nicht-erfolgreichen Lernprozess beim Übergang von der Jugend- zur Erwachsenenzeit.


In den ausgiebigen, im Gerichtssaal gefilmten Selbstdarstellungen wirken die drei Zeitzeugen weniger wie Angeklagte, sondern eher wie neugierig befragte „Experten“ in eigener Sache. Den eingefangenen Statements zufolge hat offenbar nur einer unter ihnen das „reife“ Erwachsenenalter erreicht, nämlich Hans-Christian Ströbele: Als einziger hält er Gericht über seine früheren „revolutionären“ Taten und distanziert sich explizit, offenbart dabei allerdings auch eine recht positive Konstante: seinen grundehrlichen Pazifismus (gewaltfreie Revolution, Ablehnung des Bundeswehreinsatzes im Jugoslawienkrieg; ein zarter Hinweis auf die friedliche ostdeutsche Revolution von 1989 hätte hier nicht geschadet, einfach um zu zeigen, dass Ströbeles Pazifismus nicht so weltfremd ist, wie man ihn, auch bei den Grünen, hinstellen will). Mahler und Schily lassen es sich dagegen nicht nehmen, deutlich zu machen, dass sie sich seit der Zeit der Studentenproteste nicht geändert haben. Mahlers vielzitierter „Schwenk“ von links nach rechts ist von der Regisseurin nicht als eine verbalradikale Geste des Führerfürbitters erkannt worden, auch wenn er zwischenzeitlich in Palästina ein wenig Revolutionstourismus gespielt hat. Schily rühmt sich nach wie vor seines Engagements für „Rechtsstaatlichkeit“, wofür er wohl auch noch andere Parteimitgliedschaften in Kauf genommen hätte als nur den „Schwenk“ von „Grün“ zu „Rosarot“. Allzu sehr genießt er das theatralische Weggetragen-Werden bei einer Demonstration; es ist nichts weiter als die Bestätigung einer Egozentrizität, die weder moralische noch politische Skrupel kennt und politisch ortlos zu nennen ist. Ein im letzten Drittel des Films deutlich werdender, allzu sehr interessengeleiteter manipulativer Eingriff der Filmemacherin Birgit Schulz gewinnt hierbei sogar eine gewisse logische Plausibilität: die Bildmontagen verlieren den Anwalt Ströbele völlig aus dem Sichtfeld und erschöpfen sich allein in der Inszenierung eines Hahnenkampfs zwischen den anderen paradierender Gockeln, die nichts dazu gelernt haben.
Der „Linke“ der „Anwälte“ scheint sich demgegenüber damit abgefunden zu haben, seine Rolle in dieser „deutschen Geschichte“ mit angemessener Bescheidenheit zu betrachten und glücklich zu sein, jetzt die Dachtraufe seines Hauses selbst (!) reparieren zu können. Die Sorge ums Dach des Hauses treibt einen um, der durchaus in der Tradition jener (praktisch-menschlich-allzumenschlichen) Kultur zu stehen kommt, die einst der Altmeister der deutschen Literatur am Ende seines Lebens heimsuchte. Hans-Christian Ströbele ist der Einzige, bei dem das vormals so mundgerechte, aber emanzipativ gemeinte Wort von der „Autonomie“ wirklich angekommen ist.
Zwar darf ‒ nach den Bekundungen des Filmpublikums zu urteilen ‒ bezweifelt werden, dass diese Quintessenz erkannt wurde; dennoch aber ist es ein gutes Zeichen für diesen Film, dass er eine solche Deutung zumindest nicht auszuschließt.

Hans-Peter Jäck, Juli 2010
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